AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch künftige - Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma SVS Nachrichtentechnik GmbH. Sie gelten für Verträge, die mit Kunden geschlossen werden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens oder Verbraucher. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners haben uns gegenüber ohne unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung keine Geltung; sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Firma SVS Nachrichtentechnik GmbH deren Geltung nicht nochmals widerspricht und die vertraglich geschuldete Lieferung oder Leistung vorbehaltlos erbringt. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten.

2. Angebot und Vertragsabschluss

(1) Angebote der Firma SVS Nachrichtentechnik GmbH sind stets unverbindlich und freibleibend und eine Aufforderung an den Kunden eine Bestellung vorzunehmen. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie sonstige technische Daten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, und soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Dies gilt auch für Angaben in Katalogen, Prospekten und in der Werbung; hierbei handelt es sich um keine zugesicherten Beschaffenheitsmerkmale.

(2) Mit Einstellung der Produkte in unseren Online-Shop auf www.svs-funk.com geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.

(3) Der Besteller ist, soweit nicht eine andere Bindungsfrist bestimmt ist, an seine Bestellung zwei Wochen gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn die Firma SVS Nachrichtentechnik GmbH die Annahme der Bestellung dem Kunden bestätigt hat, oder die Lieferung ausgeführt ist.

(4) Die Firma SVS Nachrichtentechnik GmbH behält sich eine Änderung der vereinbarten Menge und der Qualität der Leistung vor, soweit die Änderung noch im Rahmen einer handelsüblichen Toleranz liegt.

(5) Der Kaufvertrag kommt zustande mit SVS Nachrichtentechnik GmbH.

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Der Vertragstext ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

4.Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

(1) Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager der Firma SVS Nachrichtentechnik GmbH und verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, der Verpackungs- und Versandkosten, bei Exportlieferung zuzüglich etwaiger Zölle und anderer öffentlicher Abgaben.
In unserem Online-Shop auf www.svs-funk.com werden die Netto-Preise, die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile angegeben. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.

(2) Soll die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist die Firma SVS Nachrichtentechnik GmbH bei Preiserhöhungen ihrer Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen sonstiger Kosten berechtigt, eine Erhöhung des Preises zu verlangen. Beruht der Preis auf einem Listenpreis, erhöht sich der Preis mit diesem.

(3) Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum abzugsfrei fällig, die Annahme von Schecks bleibt vorbehalten und gilt erst nach endgültiger Einlösung als Zahlung. Bei der erstmaligen Bestellung eines neuen Kunden behält es sich SVS Nachrichtentechnik GmbH vor, die Lieferung nur gegen Vorauskasse, Paypal oder SEPA-Lastschriftverfahren auszuführen. Im Übrigen ist SVS Nachrichtentechnik GmbH aber auch berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30 % des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen.

Bei einer Bestellung in unserem Online-Shop auf www.svs-funk.com stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang. Der Verbraucher verpflichtet sich den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.

PayPal Plus
Im Rahmen des Zahlungsdienstes PayPal Plus bieten wir Ihnen verschiedene Zahlungsmethoden als PayPal Services an. Sie werden auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Dort können Sie Ihre Zahlungsdaten angeben, die Verwendung Ihrer Daten durch PayPal und die Zahlungsanweisung an PayPal bestätigen.

Wenn Sie die Zahlungsart PayPal gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, dort registriert sein bzw. sich erst registrieren und mit Ihren Zugangsdaten legitimieren. Die Zahlungstransaktion wird von PayPal unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

Wenn Sie die Zahlungsart Kreditkarte gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal nicht registriert sein. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung und nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber von Ihrem Kreditkartenunternehmen auf Aufforderung von PayPal durchgeführt und Ihre Karte belastet. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

(4) Zahlt der Kunde bei Fälligkeit nicht, so ist SVS Nachrichtentechnik GmbH berechtigt, sämtliche Forderungen aus einer laufenden Geschäftsverbindung zur sofortigen Zahlung fällig zu stellen und weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Der Kunde hat den Verzugsschaden zu erstatten, insbesondere Zinsen in gesetzlicher Höhe und für jede weitere Mahnung Kosten in Höhe von 10,- €, des weiteren die Gebühren für Lastschrift- oder Scheckretouren.

(5) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn sie von der Firma SVS Nachrichtentechnik GmbH nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Lieferfristen und Verzug

(1) Lieferfristen und -termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie von der Firma SVS Nachrichtentechnik GmbH ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Kunden noch zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer etwaigen vereinbarten Anzahlung. Abrufaufträge bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.

(2) Soweit nicht anders vereinbart werden Bestellungen jeweils zu einer Lieferung zusammengefasst. In unserem Online-Shop unter www.svs-funk.com werden pro Position die entsprechenden Lieferzeiten angegeben. Hier gilt die längste angegebene Lieferzeit.

(3) Lieferfristen und -termine verlängern sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen rechtmäßiger Arbeitskämpfe, insbesondere Streiks und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, welche außerhalb des Einflussbereichs der Firma SVS Nachrichtentechnik GmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes oder die sonstige Leistung von Einfluss sind.

(4) Die Firma SVS Nachrichtentechnik GmbH ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Hersteller oder ein Vorlieferant sie nicht beliefert. Das Rücktrittsrecht gilt nur, wenn ein Deckungsgeschäft vorgenommen ist, die Nichtbelieferung von der Firma SVS Nachrichtentechnik GmbH nicht zu vertreten ist, der Kunde unverzüglich von der Firma SVS Nachrichtentechnik GmbH hierüber informiert wird und Gegenleistungen des Kunden (z.B. eine Anzahlung) unverzüglich erstattet werden.

6. Versendung und Gefahrübergang, Versicherung

(1) Für Unternehmer gilt:
Versandweg und -mittel sind mangels besonderer Vereinbarung der Wahl der Firma SVS Nachrichtentechnik GmbH überlassen, die Versendung erfolgt jedoch auf Gefahr und Rechnung des Kunden.
Im Fall des Versendungskaufes geht die Gefahr der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts mit der Übergabe des Kaufgegenstands an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn SVS Nachrichtentechnik GmbH noch weitere Leistungen übernommen hat. Im Übrigen erfolgt der Gefahrenübergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft, falls sich die Versendung aus Gründen verzögert. die der Kunde zu vertreten hat.
Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird SVS Nachrichtentechnik GmbH die versandte Ware gegen Verlust, Beschädigung und sonstige Gefahren versichern.

(2) Für Verbraucher gilt:
Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

7. Eigentumsvorbehalt

(1) SVS Nachrichtentechnik GmbH behält sich an sämtlichen gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat. Bei Forderungen aus laufender Rechnung sichert das vorbehaltene Eigentum die Saldoforderung.

Für Unternehmer gilt ergänzend Abschnitt 7 Punkt 2 bis 7:

(2) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für SVS Nachrichtentechnik GmbH und ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, alle notwendigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten auf eigene Rechnung fachgerecht durchzuführen und die Vorbehaltsware gegen Eingriffe von dritter Seite zu sichern.

(3) Der Kunde darf die Vorbehaltsware ohne Zustimmung der Firma SVS Nachrichtentechnik GmbH weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Kunde ist verpflichtet, die Firma SVS Nachrichtentechnik GmbH bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen, damit die Firma SVS Nachrichtentechnik GmbH ihre Eigentumsrechte geltend machen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Firma SVS Nachrichtentechnik GmbH die dadurch entstehenden Kosten (auch einer Klage nach § 771 ZPO) zu erstatten, ist der Kunde zum Ausgleich dieser Kosten verpflichtet.

(4) Der Kunde ist berechtigt, den Kaufgegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen oder zu verarbeiten. Er tritt an die Firma SVS Nachrichtentechnik GmbH bereits jetzt sicherungshalber die Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwächst; die Abtretung wird seitens SVS hiermit angenommen. Entsprechendes gilt für Surrogate hiervon, z.B. Schadensersatzansprüche oder Versicherungsansprüche. Die Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderung im eigenen Namen wird die Firma SVS Nachrichtentechnik GmbH nur im Verwertungsfall widerrufen.

(5) Im Falle der Verbindung oder Vermischung der von SVS Nachrichtentechnik GmbH gelieferten Ware mit anderen Waren gem. §§ 947, 948 BGB erwirbt SVS Nachrichtentechnik GmbH Miteigentum an der einheitlichen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sachen. Verarbeitet der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung der Firma SVS Nachrichtentechnik GmbH erfolgt und diese unmittelbar das Eigentum an der neu geschaffenen Sache erwirbt. Tritt ein solcher Eigentumserwerb bei SVS Nachrichtentechnik GmbH nicht ein, überträgt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber sein Eigentum oder Miteigentum an der neuen Sache auf SVS Nachrichtentechnik GmbH.

(6) Tritt SVS Nachrichtentechnik GmbH bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (insbes. Zahlungsverzug) vom Vertrag zurück (=Verwertungsfall), ist SVS Nachrichtentechnik GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware oder – im Falle des Absatzes 5 – die neue Sache herauszuverlangen. Im Verwertungsfall trägt der Kunde den Aufwand der Firma SVS Nachrichtentechnik GmbH bei der Rücknahme und der Verwertung der Ware.

(7) Die Firma SVS Nachrichtentechnik GmbH wird die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen des Kunden nach eigener Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen aus der Geschäftsverbindung um mehr als 20 % übersteigt.

8. Mängelrüge und Haftung für Mängel beim Kauf, Verjährung

(1) Die von SVS Nachrichtentechnik GmbH gelieferten Sachen sind unverzüglich nach ihrer Ablieferung beim Kunden oder einem vom Kunden bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen.
Für Unternehmer gilt ergänzend: Die von SVS Nachrichtentechnik GmbH gelieferten Sachen gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel und solcher Mängel, die bei unverzüglicher sorgfältiger Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn SVS Nachrichtentechnik GmbH nicht binnen 7 Werktagen nach der Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Dies gilt sinngemäß auch für Mängel, die sich erst später zeigen, mithin bei Ablieferung noch nicht erkennbar waren; auch insoweit gilt eine Rügefrist von 7 Werktagen.

(2) Bei Sachmängeln einer neu hergestellten Sache ist die Firma SVS Nachrichtentechnik GmbH innerhalb angemessener Frist und nach ihrer Wahl zunächst zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder zur Nachlieferung (Ersatzlieferung) berechtigt und verpflichtet. Schlagen diese Bemühungen fehl, z.B. im Fall der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang; die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt. Ist eine Abnahme iSd § 640 BGB erforderlich, so tritt die Abnahme an die Stelle von Übergabe/Ablieferung. Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.

Die Gewährleistungsfrist bei neu hergestellten Sachen beträgt damit für Verbraucher und Unternehmer insgesamt ein Jahr.

(3) Beruht der Mangel auf einem Verschulden von SVS Nachrichtentechnik GmbH, so richten sich etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden nach den Bestimmungen unter Abschnitt 10 dieser AGB.

(4) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von SVS Nachrichtentechnik GmbH den Kaufgegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird; in jedem Fall trägt der Kunde jedoch etwaige durch die Änderung entstehende Mehrkosten der Mängelbeseitigung. Die Gewährleistung entfällt auch für Mängel und Schäden, die auf nachfolgenden Gründen beruhen und nicht auf ein Verschulden der Firma SVS Nachrichtentechnik GmbH zurückzuführen sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung der Sache, fehlerhafte Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, versäumte Wartungsarbeiten, wenn diese üblich sind oder vom Hersteller empfohlen werden, übliche Abnutzung von Verschleißteilen oder Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel.

(5) Der Verkauf gebrauchter Gegenstände durch SVS Nachrichtentechnik GmbH erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.

(6) Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter der Telefonnummer 07124/92860 sowie per E-Mail unter home@svs-funk.com.

9. Mängelansprüche bei Montagearbeiten und sonstigen Werkleistungen

Für Planungsleistungen, Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten, die die Firma SVS Nachrichtentechnik GmbH übernommen hat, beträgt die Gewährleistungsfrist für Sachmängel 12 Monate ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; diese Regelung gilt nicht für Leistungen im Sinne des § 634 a Absatz 1 Ziffer 2 BGB.

10. Haftungsbegrenzung und Schadensersatz

(1) Die Haftung der Firma SVS Nachrichtentechnik GmbH auf Schadensersatz, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, die auf einfacher fahrlässiger Begehung seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruht, ist ausgeschlossen, soweit nicht eine vertragswesentliche Pflichtverletzung vorliegt. Eine vertragswesentliche Pflicht besteht in der rechtzeitigen Lieferung und – soweit vereinbart - Montage der von wesentlichen Mängeln freien Leistung, sowie in Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Leistung ermöglichen sollen oder den Schutz von Leben, Körper oder Gesundheit oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

(2) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von SVS Nachrichtentechnik GmbH.

(3) Soweit SVS Nachrichtentechnik GmbH technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte und Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehört, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(4) Die vorstehenden Regelungen in Abschnitt 10 dieser AGB gelten nicht für die Haftung von SVS Nachrichtentechnik GmbH wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Verbotene Anwendungen

(1) Die von SVS Nachrichtentechnik GmbH angebotenen Produkte dürfen keinesfalls für Antipersonenlandminen oder für biologische, chemische oder nukleare Waffen verwendet werden. Die Produkte sind auch nicht für den Einsatz in Raum- oder Luftfahrzeugen oder sonstigen Luftverkehrsanwendungen geeignet und freigegeben. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gilt dies auch für Anwendungen der Produkte in medizinischen Geräten.

(2) Im Falle eines bestimmungswidrigen Gebrauchs der Produkte gemäß vorstehendem Absatz 1 ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen; werden in einem derartigen Fall Schadensersatzansprüche gegen SVS Nachrichtentechnik GmbH geltend gemacht, so ist der Kunde verpflichtet, SVS Nachrichtentechnik GmbH von jeglichen Ansprüchen freizustellen.

12. Export

(1) Bei Ausfuhrgeschäften können besondere Bestimmungen Anwendung finden und zu beachten sein, die dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde bleibt jedoch verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen, falls die Produkte von SVS Nachrichtentechnik GmbH in andere Länder exportiert werden sollen; etwaige Ausfuhrgenehmigungen hat er auf eigene Kosten zu beantragen.

(2) Für Unternehmer gilt: Der Kunde ist verpflichtet, SVS Nachrichtentechnik GmbH unverzüglich Anzeige zu machen, falls ein Unternehmen, das mit Produkten von SVS Nachrichtentechnik GmbH beliefert werden soll, auf der US Denied Persons List / US Specially Designated Nationals List / Debarred Persons List oder auf sonstigen Sanktionslisten der EU oder den U.S.A. aufgeführt ist; in diesem Fall ist SVS Nachrichtentechnik GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Auf Verlangen von SVS Nachrichtentechnik GmbH hat der Kunde auch vollständige Angaben über den Endkunden und den endgültigen Bestimmungsort des Produkts zu machen.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

(1) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Erfüllungsort für die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien sowie Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Firma SVS Nachrichtentechnik GmbH in Trochtelfingen, soweit gesetzlich zulässig und im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

14. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch die Firma SVS Nachrichtentechnik GmbH gespeichert und verarbeitet. Eine Verarbeitung oder Nutzung der Daten durch Dritte ist ausgeschlossen. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt ausschließlich zur Sicherung von Daten und zur Bereitstellung von Diensten, die sowohl zweckgebunden sind als auch ausschließlich durch die SVS Nachrichtentechnik GmbH genutzt werden. Allen Unternehmen, die über personenbezogene Daten der SVS Nachrichtentechnik GmbH verfügen ist es, gemäß der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, vertraglich untersagt diese Daten zu einem anderen als den vorgesehenen Zweck zu nutzen.

15. Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

16. Schlussbestimmungen

Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.

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